Natur-Landschaft

Natur und Landschaft

Mit der »Errichtung oder wesentlichen Änderung einer Deponie« ist gemäß Bundesnaturschutzgesetz ein Eingriff in Natur und Landschaft verbunden. In einem landschaftspflegerischen Begleitplan werden diese Eingriffe zusammengetragen und bewertet. Es ist die Aufgabe eines Landschaftsplanungsbüros, mit den Fachplanern gemeinsam nach Lösungen zur Vermeidung oder Verminderung der Beeinträchtigungen zu suchen.

 

Ausgleich

Für unvermeidbare Beeinträchtigungen werden Ausgleichs, Ersatz und Gestaltungsmaßnahmen geplant. In diesem Rahmen werden verschiedene Gehölzarten, angepflanzt: Rotbuche, Stieleiche, Hainbuche, Salweide, Hasel, Weinrose, Traubeneiche, Schwarzerle, Bergahorn, Zitterpappel, Faulbaum und verschiedene Obstgehölze. Begleitet wird diese Planung durch die zuständige Behörde für Naturschutz und Landschaftspflege.

 

Artenschutz

2018 untersuchte das Büro Ökoplan im Rahmen einer Artenschutzprüfung verschiedene Tiergruppen im Bereich der Deponie. Ein besonderes Augenmerk lag auf Fledermäusen, Vögeln, Amphibien und Reptilien. Dazu wurde auch speziell nach Höhlenbäumen, Nestern und Horsten gesucht.

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