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2018 ändert sich das Elektroaltgerätegesetz
- 01.08.2018
Auch Produkte und Güter mit elektr(on)ischen Funktionen, die nicht unter die bisherigen 10 Kategorien fallen, können nun vom Anwendungsbereich erfasst sein (z.B.Möbel- und Bekleidungsstücke), sofern es sich dabei um Elektro(nik)geräte im sinne der ElektroG handelt und keine der im Gesetz genannten ausnahmen greift. - 15.08.2018
Statt den bisherigen 10 Kategorien gibt es nun nur 6 Kategorien - 01.12.2018
Die neuen 6 Kategorien werden 6 neuen Sammelgruppen zugeordnet - 01.05.2019Die Stiftung ear – wie viele europäische Länder bereits jetzt – sogenannte „passive" Geräte also Elektro- und Elektronikgeräte, die Ströme lediglich durchleiten, im Anwendungsbereich des ElektroG.
Betroffen von der neuen Regelung sind allerdings nur Endgeräte, die für den Betrieb mit Wechselspannung von höchstens 1000 Volt oder Gleichspannung von höchstens 1500 Volt ausgelegt sind wie beispielsweise fertig konfektionierte Verlängerungskabel, Lichtschalter, Steckdosen, Stromschienen für Beleuchtung usw..
Mit der Novelle des ElektroG vom 24.10.2015 ergeben sich einigen Neuerungen.
- Änderung der Zuordnung der Altgerät zu den einzelnen Sammelgruppen
- Es können jetzt auch Photovoltaikmodule kostenlos abgegeben werden.
- Vor der Abgabe der Elektroaltgeräte müssen die Besitzer die Altbatterien und Altakkumulatoren falls möglich aus diesen entfernen und separat abgeben.
- Altgeräte, die aufgrund von Beschädigungen eine Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit von Menschen darstellen, werden nicht angenommen.
Für die Entsorgung von Nachtspeicherheizgeräte setzen Sie sich bitte mit Frau Nelles von den Technischen Betrieben Velbert Tel. 02051-262711; eMail britta.nelles@velbert.de von den Technischen Betrieben Velbert in Verbindung.